(NW 02.08.2025) Stadt Verl widerspricht Trainer
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(NW 02.08.2025) Stadt Verl widerspricht Trainer

Handball: In einer gemeinsam mit dem TV Verl abgestimmten Mitteilung werden die Voraussetzungen zur Nutzung des Verler Freibadgeländes für Vereine erläutert.

Verl. Die Stadt Verl weist die Schilderungen von Matthias Foede, Trainer der Oberliga-Handballerinnen des TV Verl, bezüglich des Ablaufs der Nutzungsanfrage für das Verler Freibad im Artikel „Meister-T-Shirts sind wieder da“ vom Dienstag, 29. Juli, als unzutreffend zurück. Die Stadt Verl hat nun eine gemeinsam mit dem TV Verl abgestimmte Mitteilung erstellt, um die Situation klarzustellen.

Demnach hatte der TV Verl bei der Stadt Verl mehrere Termine für die Nutzung des Beach-Handballfeldes im Verler Freibad für die 1. Damenmannschaft und mehrere Jugendteams beantragt. Diese Zeiten wurden von der Stadt problemlos und kostenfrei genehmigt. Während der Gespräche zur Nutzung des Verler Freibads sei es unter anderem zu einer Kommunikationspanne gekommen, da anfangs eine veraltete Fassung der Nutzungsregelungen herangezogen wurde. Diese enthielt zusätzliche Anforderungen, wie etwa das Vorlegen eines Tauchscheins. Solche Vorgaben gelten jedoch ausschließlich für „wasserführende“ Vereine bei der Nutzung des Beckens, nicht aber für das Beach-Handballfeld.

Dabei spiele es keine Rolle, ob die Nutzung während oder außerhalb der Öffnungszeiten stattfindet. Das diese veralteten Regelungen somit im Rahmen der Nutzung durch den TV Verl nicht relevant waren, wurde in den ersten Gesprächen nicht deutlich, konnte aber im Nachgang im Rahmen der Terminabstimmung zwischen der Stadt Verl und dem TV Verl konstruktiv geklärt werden.

Im Anschluss an die erteilte Genehmigung zur Nutzung griff der TV Verl auf die veraltete Fassung zurück, in der nicht deutlich wurde, dass die neue Regelung auch für die Abendstunden gilt und informierte die Übungsleiter entsprechend, so dass die Handball-Damenmannschaft vorübergehend auf das Beachfeld in Hesselteich auswich.

„Wir arbeiten eng und partnerschaftlich mit der Stadt Verl zusammen – das zeigt sich auch in diesem Fall“, betont Maja Kraft vom Vorstand des TV Verl. „Alle offenen Fragen und das Missverständnis hinsichtlich der Nutzung des Beach-Handballfeldes konnten schnell und einvernehmlich geklärt werden.“

Grundsätzlich gelte: Wenn ein Verein das Beach-Handballfeld, das Beach-Volleyballfeld oder das Wasserbecken nutzen möchte, ist ein Antrag bei der Stadt Verl erforderlich. Dieser wird sorgfältig geprüft und – sofern keine Bedenken bestehen – genehmigt. So sei es auch im Fall der Handballmannschaften des TV Verl gewesen.

Das Wasserbecken stehe ausschließlich „wasserführenden“ Vereinen zur Verfügung – in Verl sind dies die DLRG, die Wasser-Wander-Freunde-Verl sowie die Triathleten des TV Verl. Für die Nutzung durch Gruppen, etwa Trainer oder Lehrkräfte, sei ein gültiger Rettungsschwimmschein sowie eine absolvierte Tauchübung notwendig. Weitere Nachweise wie ein Tauchschein oder eine Chlorgasunterweisung seien nicht erforderlich.

„Die Abstimmung mit den Vereinen läuft bei uns sehr zuverlässig und kollegial“, sagt Schwimmmeister Björn Jann. „Uns ist wichtig, dass sich alle Beteiligten gut informiert fühlen – und dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.“ Während der genehmigten Trainingszeiten sei deshalb stets ein Mitarbeiter des Freibads anwesend. Die Stadt Verl und der TV Verl setzten auf klare Abläufe und eine verlässliche Partnerschaft, um das sportliche Miteinander nachhaltig zu stärken.

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